Bildung
Bildungsprogramm Landwirt (BiLa) am AELF Tirschenreuth-Weiden i.d.OPf.

2 Personen schauen auf Tablet auf einem Feld

© Angelika Warmuth

Das Bildungsprogramm Landwirt (BiLa) hilft, einen Betrieb im Nebenerwerb zu führen. Es wendet sich aber auch an Bäuerinnen oder Landwirte, die im zweiten Bildungsweg eine landwirtschaftliche Berufsausbildung nachholen wollen. Unser Amt bietet dazu regelmäßig Seminare an.

Zulassung zur Abschlussprüfung im Ausbildungsberuf Landwirt

Streben Kursteilnehmer die Zulassung zur Abschlussprüfung nach § 45 Abs. 2 BBiG an, ist der Antrag auf Zulassung zur Prüfung schriftlich unter Verwendung der von der zuständigen Stelle zur Verfügung gestellten Vordrucke innerhalb der festgesetzten Frist zu stellen. Die Anmeldefrist ist für die Teilnehmer nach § 45 Abs. 2 BBiG jeweils der 31. Dezember des Vorjahres der Abschlussprüfung. Mit Eingang des Antrags bei der zuständigen Stelle beginnt das Prüfungsverfahren.
Die Zulassung ist im Fall der Abschlussprüfung bei der zuständigen Stelle zu beantragen, in deren Bereich der Arbeitsplatz, der Schulort, der Ort einer geregelten Maßnahme zur Vorbereitung auf die Abschlussprüfung oder die Hauptwohnung liegt.
Für Prüfungsbewerber betreffend die Oberpfalz ist die zuständige Stelle die Regierung der Oberpfalz. Die vollständigen Unterlagen reichen Sie bitte am zuständigen Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten ein. Das AELF leitet Ihren Antrag an die zuständige Stelle (Regierung der Oberpfalz) weiter.