Landwirtschaft
Meldungen
Regensburg Zwischenfrüchte & Regensimulator
Zwischenfrucht-Schauversuch in Kiefenholz
Zahlreiche Landwirtinnen, Landwirte und Interessierte informierten sich vor Ort über verschiedene Ausbringtechniken von Zwischenfrüchten – von der Drohnensaat über die Grubbersaat bis hin zur Sämaschine.
Ludwig Pernpeintner stellte die einzelnen Zwischenfruchtarten und Saatvarianten vor und erläuterte deren jeweilige Vorteile für Boden, Wasserhaushalt und Folgekulturen.
Praxisabend in Harlesberg
Moderne Sätechnik im Fokus der Landwirte
Leon Miederer, Experte für Sätechnik, erläuterte anschaulich die Funktionsweise der Maschine direkt am Gerät. Dabei zeigte er, wie die Agrisem-Sämaschine speziell für die Direktsaat entwickelt wurde und welche technischen Besonderheiten sie auszeichnen – etwa das schräggestellte Einscheibenschar, das für eine präzise Saatgutablage sorgt und den Boden nur minimal bewegt. Anhand von Demoversuchen wurden den Besuchern verschiedene Sätechniken für Winterweizen vorgestellt.
Neben der Direktsaat in eine stehende Zwischenfrucht im Oktober des Vorjahres konnten die Teilnehmer auch die Effekte einer Aussaat mit einer Horsch-Pronto sowie mit einer Kreiselegge auf benachbarten Feldern begutachten. Die Bestandsbeurteilungen und der direkte Vergleich der Verfahren sorgten für lebhafte Diskussionen unter den Landwirten.
Besonders die Direktsaat ohne weitere Bodenbearbeitung überzeugte viele Besucher: Der aufliegende Mulch schützt den Boden vor Erosion und Austrocknung, fördert das Boden-leben und trägt zum Aufbau von wertvollen Humus bei. Der Verzicht auf wendende Bodenbearbeitung fördert den kapillaren Aufstieg von Bodenwasser, das gerade heuer bei der Trockenheit sehr wichtig ist. Die anwesenden Landwirte zeigten sich beeindruckt von der Bodenstruktur und den günstigen Bedingungen für den Weizenbestand, die durch diese Methode erreicht werden konnte.
Die Experten standen für Fragen zur Verfügung und diskutierten mit den Teilnehmern über Herausforderungen und Chancen der Direktsaat – von der Technik bis zu den Auswirkungen auf Bodengesundheit und Ertrag.
Termine 2026
Chancen zur Nutzung von Moorböden
© Theresa Venhoda
Mit der Regierung von Oberbayern laden die Moorbodenschutz-Berater der ÄELF zu einer Vortragsreihe ein. Erfahren Sie in drei Online-Veranstaltungen zum Moorbauernprogramm, wie angepasste Bewirtschaftung und Klimaschutz Hand in Hand gehen. Menschen aus der Praxis berichten aus ihrem Arbeitsalltag und von ihren Erfahrungen. Folgende Fragen werden behandelt:
Wie kann ein Betrieb aufgestellt sein, der viele Flächen im Moor hat? Beweidung auf Moorböden? Welche Wertschöpfung entwickelt sich in Richtung der Paludikulturen?
mit Landwirt Franz Sindlhauser
mit Anja Schumann – ARGE Donaumoos und Landwirt Christian Mayer
mit Hermann Dauser - Fibers 365
Die online-Veranstaltungen können als Reihe oder auch einzeln besucht werden.
Unbefugte Zutritte
Landwirtschaftliche Betriebe: Wachsam bleiben
© Angelika Warmuth
In den vergangenen Wochen haben Berichte über unbefugte Zutritte zu landwirtschaftlichen Betrieben und Stallungen für Verunsicherung gesorgt. Unser Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten nimmt diese Vorfälle ernst und ruft alle Beteiligten zu erhöhter Aufmerksamkeit auf. Teilweise waren Personen mit gefälschten Ausweisen von Selbsthilfeeinrichtungen der Landwirtschaft unterwegs.
Das raten wir:
- Aufmerksam bleiben: Lieber einmal mehr nachfragen, wer Zugang zum Hof oder Stall möchte.
- Ausweise prüfen: Nur bekannten oder eindeutig legitimierten Personen Zutritt gewähren. Vertreterinnen und Vertreter von Behörden, Berufsverbänden und Beratungseinrichtungen können sich jederzeit ausweisen.
- Verdächtiges melden: Ungewöhnliche oder verdächtige Beobachtungen ernst nehmen und die zuständigen Organisationen informieren.
Düngeverordnung
AVDüV ist unwirksam – rote und gelbe Gebiete sind ab sofort aufgehoben
© LfL
Das Bundesverwaltungsgericht hat am 24.10.2025 festgestellt, dass die Bayerische Ausführungsverordnung zur Düngeverordnung (AVDüV) unwirksam ist. Die Düngeverordnung (DüV) bleibt jedoch bestehen! Für alle Flächen gelten jetzt die "üblichen" Regelungen der Düngeverordnung. Die zusätzlichen Auflagen und Erleichterungen in den roten und gelben Gebieten sind aufgehoben.





