Landwirtschaft

Meldungen

Regensburg Zwischenfrüchte & Regensimulator
Zwischenfrucht-Schauversuch in Kiefenholz

Am 30. Oktober 2025 fand auf den Schauflächen bei Kiefenholz ein Zwischenfrucht-Schauversuch des Amts für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (AELF) Regensburg-Schwandorf unterstützt durch das AELF Tirschenreuth-Weiden statt.
Zahlreiche Landwirtinnen, Landwirte und Interessierte informierten sich vor Ort über verschiedene Ausbringtechniken von Zwischenfrüchten – von der Drohnensaat über die Grubbersaat bis hin zur Sämaschine.
Ludwig Pernpeintner stellte die einzelnen Zwischenfruchtarten und Saatvarianten vor und erläuterte deren jeweilige Vorteile für Boden, Wasserhaushalt und Folgekulturen.
Ein weiterer Schwerpunkt der Veranstaltung war der Klimawandel und die Frage, wie sich die Wasseraufnahmefähigkeit des Bodens verbessern lässt. Mit Hilfe eines Regensimulators zeigte Michael Lukas anschaulich, wie sich Bodenstruktur, Begrünung und Humusgehalt auf die Wasserinfiltration und Erosionsanfälligkeit auswirken. Dabei wurde deutlich, welche zentrale Rolle der Humusaufbau für eine nachhaltige Bodenfruchtbarkeit spielt. Die Veranstaltung bot praxisnahe Einblicke in zukunftsfähige Bewirtschaftungsstrategien, die nicht nur zur Bodenverbesserung, sondern auch zur Anpassung an den Klimawandel beitragen.

Praxisabend in Harlesberg
Moderne Sätechnik im Fokus der Landwirte

Um Winterweizen in Direktsaat drehte sich am 20. Mai 2025 alles auf einem Versuchsfeld bei Harlesberg. Der Maschinenring Neustadt an der Waldnaab, der vlf Weiden sowie das Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Tirschenreuth-Weiden hatten Landwirte zu einem informativen Praxisabend eingeladen. Im Mittelpunkt stand die praktische Demonstration einer Direktsämaschine von Agrisem.

Leon Miederer, Experte für Sätechnik, erläuterte anschaulich die Funktionsweise der Maschine direkt am Gerät. Dabei zeigte er, wie die Agrisem-Sämaschine speziell für die Direktsaat entwickelt wurde und welche technischen Besonderheiten sie auszeichnen – etwa das schräggestellte Einscheibenschar, das für eine präzise Saatgutablage sorgt und den Boden nur minimal bewegt. Anhand von Demoversuchen wurden den Besuchern verschiedene Sätechniken für Winterweizen vorgestellt.

Neben der Direktsaat in eine stehende Zwischenfrucht im Oktober des Vorjahres konnten die Teilnehmer auch die Effekte einer Aussaat mit einer Horsch-Pronto sowie mit einer Kreiselegge auf benachbarten Feldern begutachten. Die Bestandsbeurteilungen und der direkte Vergleich der Verfahren sorgten für lebhafte Diskussionen unter den Landwirten.

Vorteile der Direktsaat überzeugen

Besonders die Direktsaat ohne weitere Bodenbearbeitung überzeugte viele Besucher: Der aufliegende Mulch schützt den Boden vor Erosion und Austrocknung, fördert das Boden-leben und trägt zum Aufbau von wertvollen Humus bei. Der Verzicht auf wendende Bodenbearbeitung fördert den kapillaren Aufstieg von Bodenwasser, das gerade heuer bei der Trockenheit sehr wichtig ist. Die anwesenden Landwirte zeigten sich beeindruckt von der Bodenstruktur und den günstigen Bedingungen für den Weizenbestand, die durch diese Methode erreicht werden konnte.

Austausch und Diskussion

Die Experten standen für Fragen zur Verfügung und diskutierten mit den Teilnehmern über Herausforderungen und Chancen der Direktsaat – von der Technik bis zu den Auswirkungen auf Bodengesundheit und Ertrag.

Der Praxisabend in Harlesberg machte deutlich, dass innovative Sätechnik und schonende Bodenbearbeitung zentrale Themen für die Landwirtschaft der Zukunft sind. Die Veranstalter zogen ein rundum positives Fazit: „Der große Zuspruch zeigt, wie wichtig der Wissenstransfer und die Praxisdemonstration für unsere Betriebe sind“, so ein Sprecher des Maschinenrings.

Termine 2026
Chancen zur Nutzung von Moorböden

Abgeerntetes Feld, dahinter Berge

© Theresa Venhoda

Mit der Regierung von Oberbayern laden die Moorbodenschutz-Berater der ÄELF zu einer Vortragsreihe ein. Erfahren Sie in drei Online-Veranstaltungen zum Moorbauernprogramm, wie angepasste Bewirtschaftung und Klimaschutz Hand in Hand gehen. Menschen aus der Praxis berichten aus ihrem Arbeitsalltag und von ihren Erfahrungen. Folgende Fragen werden behandelt:
Wie kann ein Betrieb aufgestellt sein, der viele Flächen im Moor hat? Beweidung auf Moorböden? Welche Wertschöpfung entwickelt sich in Richtung der Paludikulturen? 

13. Januar 2026, 19.30 bis 20.30 Uhr, Webex: Das Moorbauernprogramm zusätzliches Standbein in der Landwirtschaft?

mit Landwirt Franz Sindlhauser 

3. Februar 2026, 19.30 bis 20.30 Uhr, Webex: Chancen und Herausforderungen für die nachhaltige Landwirtschaft auf Moorboden

mit Anja Schumann – ARGE Donaumoos und Landwirt Christian Mayer 

24. Februar 2026, 19.30 bis 20.30 Uhr, Webex: Vom Landwirt zum Papierwirt – eine Chance für Landwirtschaft und Klima

mit Hermann Dauser - Fibers 365 

Die online-Veranstaltungen können als Reihe oder auch einzeln besucht werden.

Unbefugte Zutritte
Landwirtschaftliche Betriebe: Wachsam bleiben

Schild mit Aufschrift "Wertvoller Tierbestand. Betreten für Unbefugte verboten"

© Angelika Warmuth

In den vergangenen Wochen haben Berichte über unbefugte Zutritte zu landwirtschaftlichen Betrieben und Stallungen für Verunsicherung gesorgt. Unser Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten nimmt diese Vorfälle ernst und ruft alle Beteiligten zu erhöhter Aufmerksamkeit auf. Teilweise waren Personen mit gefälschten Ausweisen von Selbsthilfeeinrichtungen der Landwirtschaft unterwegs. 

Das raten wir:

  • Aufmerksam bleiben: Lieber einmal mehr nachfragen, wer Zugang zum Hof oder Stall möchte.
  • Ausweise prüfen: Nur bekannten oder eindeutig legitimierten Personen Zutritt gewähren. Vertreterinnen und Vertreter von Behörden, Berufsverbänden und Beratungseinrichtungen können sich jederzeit ausweisen.
  • Verdächtiges melden: Ungewöhnliche oder verdächtige Beobachtungen ernst nehmen und die zuständigen Organisationen informieren.

Düngeverordnung
AVDüV ist unwirksam – rote und gelbe Gebiete sind ab sofort aufgehoben

Landschaft aus der Vogelperspektive: bestimmte Gebiete sind rot und gelb markiert

© LfL

Das Bundesverwaltungsgericht hat am 24.10.2025 festgestellt, dass die Bayerische Ausführungsverordnung zur Düngeverordnung (AVDüV) unwirksam ist. Die Düngeverordnung (DüV) bleibt jedoch bestehen! Für alle Flächen gelten jetzt die "üblichen" Regelungen der Düngeverordnung. Die zusätzlichen Auflagen und Erleichterungen in den roten und gelben Gebieten sind aufgehoben.  

Weitere Infos - LfL Externer Link