Bildung
Landwirtschaftsschule Tirschenreuth, Abteilung Hauswirtschaft
Tirschenreuther Semester
Der einsemestrige Studiengang Hauswirtschaft an der Landwirtschaftsschule in Tirschenreuth lehrt, einen Haushalt - insbesondere in der Landwirtschaft - fachkundig zu führen.
Er richtet sich an Frauen und Männer ohne hauswirtschaftliche Berufsbildung. Im Mittelpunkt stehen praktische Fertigkeiten und Fachwissen in der Hauswirtschaft, im Familien- und im Haushaltsmanagement. Der Studiengang stärkt Persönlichkeit und Auftreten, er fördert unternehmerisches Denken und Handeln. Zudem vermittelt er die pädagogische Eignung, um Personen auszubilden und anzuleiten. Der Unterricht findet in Teilzeitform statt.
- Der Unterricht findet zur besseren Vereinbarkeit von Familie, Haushalt und Berufstätigkeit in Teilzeitform statt.
- Die Unterrichtsstunden und Schultage werden in Absprache mit den Interessenten festgelegt.
- Die 660 Unterrichtsstunden verteilen sich auf einen Zeitraum von 21 Monaten.
- Der Unterricht findet in der Regel verteilt auf ein bis zwei Tage mit 8 Unterrichtsstunden pro Woche statt.
- Die Ferien werden mit den Teilnehmern abgesprochen.
- Berufsabschluss außerhalb der Hauswirtschaft mit ausreichender praktischer Berufstätigkeit.
- Ausnahmen regelt die Schulleitung
- Familie und Betreuung
- Berufs- und Arbeitspädagogik Teil I
- Haushalts- und Finanzmanagement
- Ernährung und Lebensmittel
- Landwirtschaft und Erwerbskombination
- Projektmanagement und Kommunikation
- Küchenpraxis
- Haus- und Textilpraxis
- Garten und Natur
- Wahlpflichtmodule und Seminare
Studierende können mit der Wahl aus dem Angebot dieser Schule persönliche Schwerpunkte setzen, u.a. in den Bereichen Landwirtschaft, Praxis-Vertiefung, Unterstützung im Alltag, Berufs- und Arbeitspädagogik Teil II oder auch Haushaltstechnik.
Mit bestandenem Schulbesuch erwerben Sie den Abschluss als Fachkraft für Ernährung und Haushaltsführung. Sie erhalten ein Zeugnis mit Urkunde sowie nach erfolgreicher Teilnahme am Wahlpflichtmodul BAP Teil II mit Prüfung eine Bestätigung über die berufs- und arbeitspädagogische Eignung zum Ausbilden nach Paragraph 2 und Paragraph 3 der Ausbildereignungsverordnung. Werden die Zulassungsvoraussetzungen nach Paragraph 45 Absatz 2 Berufsbildungsgesetz erfüllt, kann die Abschlussprüfung in der Hauswirtschaft abgelegt werden.
Der Schulbesuch ist kostenfrei. Die Kosten für Verpflegung und Unterrichtsmaterialien sind von den Studierenden zu tragen.